Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat für unseren Landkreis die „2-G-Regelung“ verfügt, die ungeimpften Personen keinen Zutritt mehr zu Kulturveranstaltungen und Innengastronomie gewährt. Eine derartige Diskriminierung entbehrt nicht nur jeder medizinischen oder epidemiologischen Rechtfertigung und ist offenkundig rechtswidrig – sie stellt einen in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Bruch mit zivilisatorischen, demokratischen und ethischen Standards dar! Unser Gewissen verbietet uns jede Beteiligung an einer solchen inhumanen Praxis, mit der überdies der Spaltung unserer Gesellschaft weiter Vorschub geleistet wird. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir unsere Innengastronomie deshalb bis auf Weiteres schließen, und appellieren an Sie, sich ebenfalls gegen diese und andere Formen der Diskriminierung von Minderheiten zur Wehr zu setzen! Auf dem Spiel stehen die Rechte und Freiheiten von uns allen!
Unsere Ladengeschäfte sowie Außengastronomie und Außer-Haus-Verkauf bleiben für alle Kunden von dienstags bis sonnabends 13–18 Uhr geöffnet!